Beglaubigungen & Bescheinigungen
Unterschriftsbeglaubigungen
Für bestimmte Erklärungen, insbesondere bei Eintragungen und Löschungen im Grundbuch, schreibt das Gesetz vor, dass ein sicherer Nachweis der Identität des Unterzeichners vorliegen muss, damit nicht ein Unberechtigter über Rechtspositionen verfügt. Auch sonst kann zur sicheren Feststellung des Unterzeichners auf die Beglaubigung von dessen Unterschrift durch einen Notar zurückgegriffen werden. Sie müssen hierzu nur einen Termin mit uns vereinbaren und neben dem zu beglaubigenden Dokument einen mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis vorlegen. Der schnellste Weg zum Termin ist hierbei unsere Onlineterminvereinbarung.
Vertretungsbescheinigungen
Inhaber von Einzelunternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstände von Gesellschaften müssen gegenüber Vertragspartnern und Behörden vielfach einen Nachweis ihrer Vertretungsberechtigung vorlegen. Dies kann durch eine notarielle Bescheinigung erfolgen, die der Notar nach entsprechender Registereinsicht auf Wunsch ausstellt.
Sonstige Bescheinigungen
Hier sind insbesondere Lebensbescheinigungen zu nennen, die ausländische Rentenversicherungsträger zum Weiterbezug von Rente in regelmäßigen Abständen verlangen. Ferner können Notare allgemein über alle von Ihnen wahrgenommen Tatsachen (z. B. Lotterieergebnis) Bescheinigungen (sog. Tatsachenbeurkundungen) erstellen.