Grundbuch- & Registerauszug
Grundbuchauszug
Einen aktuellen Grundbuchauszug können Sie aus vielen Gründen benötigen. Vielfach ist dieser der erste Schritt für eine Änderung im Grundbuch wie z.B. ein geplanter Verkauf, die Aufnahme eines Darlehens und dessen Absicherung im Grundbuch oder auch die Löschung abgezahlter Grundschulden.
Grundbuchauszüge können Sie beim zuständigen zentralen Grundbuchamt oder auch bei einem Notar erhalten. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung. Tipp: Erfolgt die Grundbucheinsicht im Rahmen eines Beurkundungsauftrags – z.B., weil Sie einen nachfolgenden Kaufvertrag bei uns beurkunden lassen wollen – so fallen für den Grundbuchausdruck nur die gerichtlichen Auslagen an, d.h. es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Gebühren.
Möchten Sie einen Grundbuchauszug beantragen, ohne dass sich ein notarielles Verfahren anschließt, dann stellt Anforderung beim zuständigen zentralen Grundbuchamt die günstigste Möglichkeit dar, diesen zu erhalten. Das zuständige Grundbuchamt und dessen Adresse können Sie über die Grundbuchamtssuche auf www.notar.de finden. In Eilfällen empfehlen wir die zu erwartende Bearbeitungsdauer beim Grundbuchamt telefonisch zu erfragen.
Zur Beantragung eines Grundbuchauszugs bei uns lassen Sie uns bitte das Formular Grundbuchauszug zukommen. Bitte beachten Sie, dass ein Grundbuchauszug nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gewährt werden kann.
Einsicht bzw. Abschriften aus den Grundakten, insbesondere Kopien von Eintragungsbewilligungen können beim Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.grundbuchzentralarchiv.de.
Registerauszug
Bei uns können Sie auch aktuelle Auszüge aus den öffentlichen Registern, insbesondere dem Handels- und Vereinsregister erhalten. Für diese gelten die gleichen Richtlinien, wie für Auszüge aus dem Grundbuch. Zur Beantragung eines Registerauszugs lassen Sie uns bitte das Formular Registerauszug zukommen oder verwenden Sie das Formular „Sonstiges Anliegen“ in der Onlineterminvereinbarung.