Unternehmen & Gesellschaften
Gesellschaftsgründungen
Die Gründung eines Unternehmens bedeutet für viele Menschen einen Meilenstein im Lebenslauf. Unabhängig davon, ob sie eine „Standard“-Unternehmergesellschaft, eine GmbH mit individuellen Regelungen oder eine sonstige Gesellschaft gründen wollen. Wir sorgen dafür, dass der Gründungsvorgang für Sie möglichst einfach abläuft, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Den erfolgreichen Start Ihres Unternehmens.
Allgemeine Informationen zum Ablauf von Unternehmensgründungen verschiedener Rechtsform erhalten Sie in unserem Leitfaden.
Wünschen Sie Unterstützung bei der Gesellschaftsgründung benötigen wir zunächst verschiedene Angaben von Ihnen. Diese können Sie uns am einfachsten über die Onlineterminvereinbarung oder über das Datenblatt zukommen lassen.
Anteilsübertragungen/ Gesellschafterwechsel
Generationenwechsel, Unternehmenskauf oder Investorenbeteiligung: Anteilsübertragungen können aus den verschiedensten Gründen vorgenommen werden. Während bei Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) grundsätzlich eine Handelsregisteranmeldung erforderlich ist, bedarf die Anteilsübertragung bei der GmbH der notariellen Beurkundung. Über die Onlineterminvereinbarung oder das Datenblatt können Sie uns einfach die zur Vorbereitung erforderlichen Informationen zukommen lassen.
Satzungsänderungen
So wie sich das wirtschaftliche Umfeld eines Unternehmens ändern kann, können sich auch die Vereinbarungen der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag überholen. Auch neue Tätigkeitsgebiete des Unternehmens erfordern häufig eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags. Da damit erhebliche Folgen für alle Gesellschafter verbunden sein können, ist bei Kapitalgesellschaften die notarielle Beurkundung der satzungsändernden Beschlüsse gesetzlich vorgeschrieben und diese werden erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam. Die zur Vorbereitung erforderlichen Daten können Sie uns über unsere Onlineterminvereinbarung oder das Datenblatt zukommen lassen.
Registeranmeldungen
Geschäftsführerbestellung oder ‑Abberufung, Prokura oder auch der Umzug ihres Unternehmens in ein neues Gebäude im gleichen Ort. Viele Änderungen bedürfen der Eintragung in das Handelsregister. Handelsregisteranmeldungen bedürfen im Regelfall der notariellen Beglaubigung und sind auf besonderem Weg elektronisch einzureichen. Wir unterstützen Sie bei der effektiven Abwicklung der damit für Sie verbundenen Formalitäten.